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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.

Vorsorgen: Haupttitel-Infoline - 3. Säule - Global

3. Säule: private Vorsorge
(Säule 3a und 3b)

Mit freiwilliger Vorsorge Lebensträume verwirklichen

Vorsorgen: 3. Säule: private Vorsorge (Säule 3a und 3b)-Text - Global

Zur 3. Säule gehören nicht nur Ihre Ersparnisse in der steuerbegünstigten Säule 3a, sondern alle finanziellen Vorkehrungen, die Sie für einen sorgenfreien Lebensabend treffen: Kontenguthaben, Wertschriften, Sammlungen und Wohneigentum.

Die 3. Säule soll helfen, die sogenannte Vorsorgelücke (siehe Grafik) zu schliessen. Die Erfahrung zeigt, dass nach der Pensionierung 80 Prozent des bisherigen Einkommens oder mehr nötig ist, um das Leben in gewohnter Weise weiterzuführen. Für die meisten Versicherten reichen aber die Leistungen von AHV und Pensionskasse dafür nicht aus.

Tipp
Je früher Sie die Schliessung einer Vorsorgelücke angehen, desto besser die Aussichten auf Erfolg. Wenn Sie im Ruhestand lang gehegte Wünsche verwirklichen wollen, müssen Sie das nötige Geld frühzeitig auf die Seite legen.


Achtung: Vorsorgelücke


 

Vorsorgen: Säule 3a oder Säule 3b?-Text - Global

Säule 3a oder Säule 3b?

Für die meisten ist die Säule 3a die erste Wahl, wenn sie zusätzlich fürs Alter vorsorgen wollen. Geld, das Sie in die Säule 3a einzahlen, bleibt aber gebunden. Sie dürfen es – abgesehen von wenigen Ausnahmen – frühestens fünf Jahre vor dem Rentenalter beziehen. Dafür erhalten Sie Steuervorteile:

  • Die Einzahlungen können Sie bis zu einem Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Auf dem 3a-Guthaben fallen weder Vermögenssteuern noch Einkommenssteuern auf den Zinsen an; bei der Auszahlung wird das Kapital zu einem reduzierten Satz besteuert.

Das steuerbegünstigte Sparen über die Säule 3a steht nur Erwerbstätigen offen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie hoch Ihr Arbeitspensum ist. Sie können jedes Jahr einen gewissen Betrag (siehe Kasten) einzahlen, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Mehr zur Säule 3a lesen Sie hier.

Jährliche Maximalbeiträge an die Säule 3a (Stand 2024)

  • Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angehören: 7056 Franken
  • Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind: 20 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 35 280 Franken
  • Angestellte, die keiner Pensionskasse angehören, weil sie weniger als den BVG-Mindestlohn verdienen: 20 Prozent des Nettoeinkommens


Sparkonten, Wertpapiere, Ihr Eigenheim, eine Liegenschaft, die Sie vermieten – zur Säule 3b zählen alle freiwillig angesparten Vermögenswerte. Als zusätzliche Absicherung für die Zeit nach der Pensionierung dienen häufig Lebensversicherungen. 

Die Säule 3b können alle nutzen und man ist auch völlig frei in der Verwendung der Vermögenswerte. Dafür gibt es – ausser bei Lebensversicherungen – auch keine steuerlichen Privilegien.

Tipp
Wenn Sie Geld erübrigen können, nutzen Sie am besten zuerst die Säule 3a. Jeder Franken, den Sie dank der Steuerabzüge sparen, kommt Ihrem Vermögen zugute. Ist der 3a-Maximalbetrag ausgeschöpft, sind Wertanlagen oder auch Wohneigentum gute Vorsorgemöglichkeiten.

 

Vorsorgen: 3. Säule - kleine Kacheln erweitert 2 - Global

Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf den drei Säulen AHV, berufliche sowie private Vorsorge.

Mehr zur Altersvorsorge

1. Säule: AHV

Die AHV ist obligatorisch und nebst IV und EL Teil der 1. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz.

Mehr zur AHV

2. Säule: berufliche Vorsorge (Pensionskasse / BVG)

In der 2. Säule der Altersvorsorge ist die berufliche Vorsorge (BVG) über die Pensionskassen geregelt.

Mehr zur beruflichen Vorsorge
Vorsorgen: Beobachter-Ratgeber - Global

 

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