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Kreditkarte: Wann brauche ich eine Vollmacht?

01.09.2018

In den Herbstferien zieht es noch einmal viele in die Ferne. Natürlich möchten Sie Ihren Auslandsaufenthalt unbeschwert und ohne Zwischenfälle geniessen. Trotzdem kann es jedem passieren: Sie sind in den Ferien, und Ihre Kreditkarte geht verloren oder wird gestohlen. Für diese unangenehme Situation kann es sinnvoll sein, wenn Sie einer zuhause gebliebenen Person eine rechtlich anerkannte Vollmacht für Ihre Kreditkarte erteilen.

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In den Herbstferien zieht es noch einmal viele in die Ferne. Natürlich möchten Sie Ihren Auslandsaufenthalt unbeschwert und ohne Zwischenfälle geniessen. Trotzdem kann es jedem passieren: Sie sind in den Ferien, und Ihre Kreditkarte geht verloren oder wird gestohlen. Für diese unangenehme Situation kann es sinnvoll sein, wenn Sie einer zuhause gebliebenen Person eine rechtlich anerkannte Vollmacht für Ihre Kreditkarte erteilen.

Die bevollmächtigte Person kann dadurch alle Abklärungen für Sie vornehmen: Sie hat Einsicht in Daten wie Transkationen und Rechnungsdetails, kann die Karte sperren lassen und eine Ersatzkarte anfordern. Für Sie wäre dies unter Umständen aufgrund der Zeitverschiebung oder hohen Kosten für Auslandsanrufe aufwendig und nervenaufreibend.

Eine Bankvollmacht ist für Kreditkartenauskünfte nicht gültig. Das Vollmachtformular für Kreditkarten finden Sie auf der Webseite von Viseca, der Herausgeberin der Clientis Kreditkarten. Das ausgefüllte Formular senden Sie direkt an Viseca.

Weitere Informationen:
Viseca Vollmacht


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