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Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft

Rechtl. Info: Infos Anlagegeschäft - Kleine Kacheln- Global

Rechtl. Info: Informationen zur Anlageberatung - Text - Global

1.) Anlageberatung

Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise

Die Bank bietet ausschliesslich umfassende Anlageberatung an, in der sie Kunden hinsichtlich Transaktionen mit Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung des Beratungsportfolios berät. Die Bank stellt sicher, dass sie bei der Empfehlung die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Bedürfnisse des Kunden und die vereinbarte Anlagestrategie berücksichtigt. Der Kunde entscheidet, ob er der Empfehlung der Bank Folge leistet.

Rechte und Pflichten des Kunden

Bei der umfassenden Anlageberatung hat der Kunde Anspruch auf für ihn geeignete persönliche Anlageempfehlungen. Die Beratung kann auf Initiative des Kunden oder der Bank erfolgen. Die Bank berät den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gleichen Sorgfalt, die sie in ihren eigenen Angelegenheiten anwendet.

Die Bank muss Kundenaufträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem Gleichbehandlungsprinzip behandeln. Sie hat den Kunden unverzüglich über alle wesentlichen Schwierigkeiten zu informieren, welche die korrekte Bearbeitung eines Auftrags beeinträchtigen könnten. Ferner stellt die Bank die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher und informiert den Kunden regelmässig über die Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Beratungsportfolios sowie die Kosten.

Der Kunde ist verpflichtet, der Bank im Rahmen der Kundenprofilierung präzise und aktuelle Angaben über seine finanziellen Verhältnisse, Anlageziele sowie Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Finanzdienstleistungen und -instrumente mitzuteilen. Ohne Anhaltspunkte, dass diese nicht den Tatsachen entsprechen, verlässt sich die Bank auf diese Angaben. Sollte es im Laufe der Zeit zu relevanten Veränderungen kommen, muss der Kunde die Bank unverzüglich und unaufgefordert informieren.

Überwachung des Beratungsportfolios

Bei der Anlageberatung mit nachfolgender Überwachung (z.B. «Premium») prüft die Bank regelmässig, ob die Zusammensetzung des Beratungsportfolios der vereinbarten Anlagestrategie entspricht und ob Klumpenrisiken bestehen. Werden entsprechende Abweichungen festgestellt, empfiehlt die Bank dem Kunden geeignete Massnahmen. Bei der Anlageberatung ohne nachfolgende Überwachung (z.B. «Basis» oder «Individuell»), erfolgt keine Überwachung durch die Bank und es obliegt dem Kunden, das Beratungsportfolio zu überwachen.

Risiken

Bei der Anlageberatung werden folgende Risiken durch den Kunden getragen:

Wertverluste der Finanzinstrumente: Das Risiko von Wertverlusten, das je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt vollumfänglich der Kunde. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen, die auf der Internetseite der Bank heruntergeladen werden kann.

Währungsrisiko: Wenn die Referenzwährung des Kunden nicht der Basiswährung des Finanzinstruments entspricht, müssen die Risiken von Wechselkursschwankungen berücksichtigt werden.

Unkorrekte oder veraltete Kundenangaben: Bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt die Bank die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden. Sollte der Kunde der Bank unzureichende oder unzutreffende Angaben mitteilen bzw. relevante Änderungen nicht rechtzeitig mitteilen, besteht das Risiko, dass die Bank den Kunden nicht geeignet beraten kann.

Kundenseitiges Fachwissen: Bei der Anlageberatung trifft der Kunde den letztlichen Anlageentscheid. Um die Tragweite seiner Entscheide verstehen zu können, muss er über ausreichendes Fachwissen (z.B. Wesensmerkmale und Risiken von Finanzinstrumenten) verfügen.

Aktualität der erteilten Empfehlung: Die von der Bank abgegebenen Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung zur Verfügung stehenden Marktdaten (insbesondere Kursen) und sind darum nur für einen kurzen Zeitraum gültig.

Zusätzliches Risiko bei Anlageberatung ohne nachfolgende Überwachung

Fehlende Überwachung: Vor jeder Anlageempfehlung prüft die Bank die Zusammensetzung des Beratungsportfolios. Anschliessend überwacht die Bank die Zusammensetzung des Beratungsportfolios jedoch nicht mehr. Die Überwachung obliegt dem Kunden. Ohne Überwachung kann es aufgrund von Kursveränderungen dazu kommen, dass die Portfoliostruktur für den Kunden nicht mehr geeignet ist und/oder Klumpenrisiken entstehen.

Marktangebot

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot umfasst bankeigene sowie Finanzinstrumente Dritter. Bei der Anlageberatung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:

  • Beteiligungspapiere (wie z.B. Aktien und Partizipationsscheine)
  • Forderungspapiere und Anleihensobligationen
  • Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
  • strukturierte Produkte
  • Derivate

Bei der Anlageberatung «Basis» beschränkt sich die Auswahl auf Anteile an kollektiven Kapitalanlagen.

Rechtl. Info: Informationen zur Vermögensverwaltung - Text - Global

2.) Vermögensverwaltung

Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise

Unter Vermögensverwaltung wird die Verwaltung von Vermögen verstanden, welches der Kunde bei der Bank zur Verwaltung in seinem Namen, auf seine Rechnung und Gefahr hinterlegt. Die Bank führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch.

Rechte und Pflichten des Kunden

Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Verwaltungsportfolio. Dabei muss die Bank sicherstellen, dass ihre Handlungen im Einklang mit den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden und der vereinbarten Anlagestrategie erfolgen.

Die Bank wählt die zur Anwendung gelangenden Finanzinstrumente sorgfältig aus und stellt eine angemessene Risikoverteilung sicher. Sie überwacht das von ihr verwaltete Vermögen regelmässig und garantiert, dass die Anlagen mit der im Anlegerprofil vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.

Auch in der Vermögensverwaltung muss die Bank Aufträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem Gleichbehandlungsprinzip ausführen und deren bestmögliche Ausführung sicherstellen.

Die Bank informiert den Kunden regelmässig über die Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Vermögensverwaltungsportfolios sowie damit verbundene Kosten.

Risiken

Bei der Vermögensverwaltung werden folgende Risiken durch den Kunden getragen: Wertverluste der Finanzinstrumente: Das Risiko von Wertverlusten, das je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt vollumfänglich der Kunde. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen, die auf der Internetseite der Bank heruntergeladen werden kann.

Währungsrisiko: Wenn die Referenzwährung des Kunden nicht der Basiswährung des Finanzinstruments entspricht, müssen die Risiken von Wechselkursschwankungen berücksichtigt werden.

Unkorrekte oder veraltete Kundenangaben: Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt die Bank die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden. Sollte der Kunde der Bank unzureichende oder unzutreffende Angaben mitteilen bzw. relevante Änderungen nicht rechtzeitig mitteilen, besteht das Risiko, dass die Bank die Finanzdienstleistung nicht in geeigneter Form durchführen kann.

Berücksichtigtes Marktangebot

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot umfasst bankeigene sowie fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung können folgende Finanzinstrumente eingesetzt werden:

  • Beteiligungspapiere
  • Forderungspapiere und Anleihensobligationen
  • Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
  • strukturierte Produkte
  • Derivate